Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB)

der Firma energystation, Inhaber: Christian Gola

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma energystation, Inhaber Christian Gola, Goethering 30, 85570 Markt Schwaben (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte (wie z. B. Stromaggregate, Heizcontainer und Zubehör) stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog zur Abgabe einer Mietanfrage.
(2) Der Mieter kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen. Daraufhin unterbreitet der Vermieter ein verbindliches Angebot.
(3) Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Mietvertrages bzw. Lieferscheins zustande.

§ 3 Mietzeit und Mietberechnung

(1) Die Mietzeit beginnt an dem Tag, der im Mietvertrag als Mietbeginn vereinbart ist, oder mit der tatsächlichen Übergabe des Mietobjekts an den Mieter bzw. den Frachtführer.
(2) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Mietobjekt mit allen zugehörigen Teilen in ordnungsgemäßem Zustand am Rückgabeort (Betriebsgelände des Vermieters) wieder eintrifft, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten festen Mietzeit.
(3) Gibt der Mieter das Mietobjekt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurück, ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung das vereinbarte Entgelt weiter zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Übergabe, Transport und Gefahrübergang

(1) Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem einwandfreien, betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen.
(2) Erfolgt der Transport des Mietobjekts durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Spedition, trägt der Mieter die Kosten für An- und Abtransport.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung geht auf den Mieter über, sobald das Mietobjekt an den Mieter oder den Transporteur übergeben wurde. Dies gilt auch bei Rücktransporten, bis das Gerät wieder auf dem Gelände des Vermieters eingetroffen ist.

§ 5 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen, pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen.
(2) Der Betrieb der Maschinen (z.B. Stromaggregate, Heizcontainer) darf nur durch geeignetes und eingewiesenes Fachpersonal erfolgen. Die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sind vom Mieter einzuhalten.
(3) Betriebsstoffe: Der Mieter trägt die Kosten für die benötigten Betriebsstoffe (z.B. Diesel, Heizöl, AdBlue). Das Mietobjekt wird vollgetankt übergeben und ist vom Mieter vollgetankt zurückzugeben. Bei fehlenden Betriebsstoffen bei Rückgabe werden diese durch den Vermieter zu den aktuellen Tagespreisen zzgl. einer Betankungspauschale in Rechnung gestellt.
(4) Der Mieter hat die Füllstände von Motoröl, Kühlwasser und anderen Schmierstoffen arbeitstäglich zu kontrollieren und ggf. fachgerecht aufzufüllen.
(5) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie das Verbringen des Mietobjekts ins Ausland sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

§ 6 Wartung, Reparatur und Mängel

(1) Treten während der Mietzeit Mängel, Störungen oder Schäden am Mietobjekt auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
(2) Reparaturen dürfen vom Mieter nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
(3) Liegt ein Mangel vor, den der Mieter nicht zu vertreten hat, trägt der Vermieter die Kosten der Reparatur. In allen anderen Fällen (z.B. Bedienungsfehler, falsche Betankung, mangelnde Kontrolle der Füllstände) trägt der Mieter die Reparaturkosten.

§ 7 Haftung des Mieters und Versicherung

(1) Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie für den Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts. Dies schließt auch Schäden durch höhere Gewalt, Vandalismus oder Fehlbedienung ein.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt gegen Diebstahl, Beschädigung und Untergang angemessen zu versichern (z.B. über eine Maschinenbruchversicherung) und das Gerät außerhalb der Betriebszeiten gegen unbefugte Nutzung und Diebstahl zu sichern.
(Optionaler Zusatz, falls Sie eine eigene Versicherung/Haftungsfreistellung anbieten: Alternativ kann gegen Zahlung eines kalendertäglichen Zuschlags eine Haftungsbegrenzung über den Vermieter abgeschlossen werden. Die genauen Bedingungen und Selbstbeteiligungen ergeben sich in diesem Fall aus dem Mietvertrag.)

§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Eine Haftung des Vermieters für Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters (z.B. durch Ausfall des Stromaggregats oder Heizcontainers) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

§ 9 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und rein netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietobjekts eine angemessene Kaution als Sicherheit zu verlangen. Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts unverzinst zurückerstattet.
(3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(4) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind.

§ 10 Kündigung

(1) Mietverträge über eine unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von [z.B. 2 Werktagen] gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Mieter mit der Zahlung der Miete in erheblichen Verzug gerät,
b) das Mietobjekt nicht bestimmungsgemäß verwendet oder vernachlässigt wird,
c) das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Vermieters (Gerichtsstand Erding bzw. München) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.